Die Entgelttransparenzrichtlinie – „Equal-Pay“, jetzt aber richtig!?
Kenny Janssens wirft einen Blick auf die im Juni letzten Jahres in Kraft getretene Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union.
Kenny Janssens wirft einen Blick auf die im Juni letzten Jahres in Kraft getretene Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union.
AVV, JCA oder beides?
Hier das Webinar vom 14.03. ansehen!
Aufsichts- und Prüfungsverfahren der Kartellbehörden gehören für viele Unternehmen nicht zum Alltag. Wenn es dann doch dazu kommt, geht dies mit einer erheblichen Offenbarungspflicht gegenüber den Kartellbehörden einher; die den Behörden zur Verfügung zustellenden Informationen umfassen oft auch solche, die die viele Unternehmen zum Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse zählen würden. In der Praxis kann es aber dazu kommen, dass gerade derartige Informationen von den Kartellbehörden mit einigen Konkurrenten am Markt geteilt werden. Da die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens aber gerade nicht in die Hand von Konkurrenten kommen sollte kommt es immer wieder zum Streit. Über einen solchen Fall verhandelte der Bundesgerichtshof vor kurzem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Nicht selten formulieren Unternehmen ihre Stellenausschreibungen noch immer geschlechtsspezifisch und suchen bspw. nach einer „Sekretärin“ oder „Bürokauffrau“, obwohl derartige Formulierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind.
Mit Urteil vom 29.11.2023 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch ein exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch führt. Dies gilt auch, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber erheblichen Aufwand bedeutet. (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2023 – Az.: 4 U 347/21)
Hier das Webinar vom 07.03.2024 ansehen!
Der BGH entscheidet im Juli über die Frage, ob Aufnahmen einer Drohne von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Sollte er seiner bisherigen Linie folgen, wird dies starke Einschränkungen für die Vervielfältigung von Drohnenaufnahmen bedeuten.
Niko Härting und Stefan Brink analysieren unter anderem die Mixed Reality Headsets Vision Pro von Apple und den neuen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Nein. Nichtsdestotrotz aus Sicht der Arbeitgeber, Ärzte, Unternehmen & Co. vorerst eine wichtige Entscheidung im Vorgehen gegen unliebsame anonyme Bewertungen. Vorerst, weil es sich zum einen lediglich um eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren handelt und sich hier nun noch das Hauptsacheverfahren anschließen wird, das vielleicht erst beim BGH endet.
Was müssen Plattform zum Schutz des Urheberrechts alles beachten und welche Maßnahmen müssen sie dazu ergreifen? Das LG München I urteilte, dass Urheberinnen und Urheber jedenfalls nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Schadensersatz kann es dann noch oben drauf geben.
Der BGH hat im Urteil vom 23.01.2024 - I ZR 147/22 entschieden, dass bei einer Verunglimpfung durch unwahre Tatsachenbehauptung gemäß § 4 Nr. 2 UWG Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimiert sind, wenn mehrere Mitbewerber betroffen sind.