EGMR: Homophobe, hetzerische Äußerungen eines Metropoliten der griechisch-orthodoxen Kirche sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Geistlichen in Griechenland gegen seine Verteilung wegen öffentlicher Anstiftung zu Gewalt oder Hass gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und wegen Missbrauchs eines kirchlichen Amtes mit Urteil vom 27.06.2023 (Lenis gegen Griechenland -Urteil Nr. 47833/20) zurückgewiesen.